Der Vergabe-Dialogprozess

Am 18.04.2016 ist in der Bundesrepublik Deutschland mit den Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie mit der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) das neue Vergaberecht in Kraft getreten. In § 107 GWB hat der Bundesgesetzgeber von der auf europäischer Ebene geschaffenen Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Bereichsausnahme für bestimmte Leistungen der Gefahrenabwehr, des Katastrophen- und des Zivilschutzes Gebrauch gemacht.

Nach wie vor komplexe vergaberechtliche Umgebungsbedingungen – erkennbare politische Tendenz

Entlang der Frage, welcher praktische Nutzen für das Procedere der Auswahl eines Beauftragten/Durchführenden des Rettungsdienstes gezogen werden kann, kursieren eine Vielzahl von Stellungnahmen und Gutachten, die erkennbar durch die Interessenspositionen der jeweiligen Auftraggeber geprägt sind. Rein vergaberechtlich werden in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen für die Anwendung der Bereichsausnahme häufig unterschätzt: Vielfach werden erhebliche Veränderungen an den Landesrettungsdienstgesetzen notwendig sein. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Hürden hoch. Inwieweit es möglich ist, landesrechtliche Regelungen zu schaffen, mit denen die Voraussetzungen für die Anwendung der Bereichsausnahme hergestellt werden können, ohne gleichzeitig an verfassungsrechtlichen Hürden, insbesondere der Berufsfreiheit, zu scheitern, darüber wird fachlich wiederum kontrovers diskutiert. Unabhängig von diesen vergaberechtlichen Diskussionen fallen politische Entscheidungen mittlerweile nicht selten zugunsten der Anwendung der Bereichsausname aus.

Vermeidbare Fehler vermeiden

Im Falle einer politischen Leitentscheidung für die Anwendung der Bereichsausnahme besteht die Herausforderung darin, den Vergabeprozess im Übrigen so auszugestalten, dass alle Risiken jenseits des reinen Vergaberechts weitestgehend ausgeschaltet werden. Denn auch und gerade im Falle einer Nichtanwendung des Vergaberechts sind Risiken aus dem EU-Primärrecht, dem EU-Beihilferecht, dem nationalen Verfassungsrecht und gegebenenfalls auch dem Landesrecht im Blick zu behalten, über die die Bereichsausnahme nicht hinweghelfen kann. Mit dem Vergabe-Dialogprozess stellen wir Ihnen die richtigen Leitplanken zur Vermeidung dieser Risiken zur Verfügung. Damit erreichen sie größtmögliche Rechtssicherheit unter gleichzeitiger Ausnutzung der aus der Bereichsausnahme resultierenden Spielräume zur Verfahrensvereinfachung.

Zwei Verfahrensvarianten – je nach Umgebungsbedingungen

In der „klassischen“ Variante der von uns über Jahre hinweg entwickelten Vergabekonzeption unter Anwendung des Vergaberechts – bei Ausschöpfung aller in der Rechtsprechung erkämpften Gestaltungs- und Bewertungsspielräume – lässt sich heute eine sehr hohe Rechtssicherheit bei gleichzeitig maximaler sicherheitspolitischer Steuerungsfähigkeit und qualitativer Schwerpunktsetzung gewährleisten.

 

Für die Fälle, in denen die Anwendung der neuen Bereichsausnahme politisch gewünscht ist, geben wir Ihnen mit dem Vergabe-Dialogprozess ein effektives sicherheitspolitisches Gestaltungsinstrumentarium an die Hand, mit dem trotz der Ausnutzung von den mit der Bereichsausnahme verbundenen Privilegierungsmechanismen nicht nur möglichen innovationsfeindlichen Fehlanreizen entgegengewirkt, sondern darüber hinaus auch ein neuartiges Bewertungssystem aufgerichtet werden kann, mit welchem die mit dem klassischen Vergabe Rechtsregime verbundenen strukturellen Defizite in der qualitativen Dynamik überwunden werden können. Damit behalten sie als Aufgabenträger das Heft in der Hand – ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf die Qualität des Rettungswesens werden gestärkt.

Struktur des Vergabe-Dialogprozess

  1. Vorauswahl
  2. Qualifikation
  3. Konzeptdialog
  4. Innovationsabschnitt
  5. Wirtschaftlichkeits-/Preisprüfung

Was wir mit dem Vergabe-Dialogprozess für Sie tun können

Rechtssicherheit

  • Vorprüfung und Klärung des Vorliegens der Voraussetzungen der Bereichsausnahme und des Kreises der zu Beteiligenden
  • Größtmögliche Reduzierung vergaberechtlicher Risiken
  • Neutralisierung komplementärer Risiken aus dem EU-Primärrecht, dem EU-Beihilferecht und dem nationalen Recht

Kooperativität und Transparenz

  • Klare und transparente Struktur des Vergabeprozesses bei gleichzeitiger Flexibilisierung
  • Kooperativer und verbindlicher Umgang mit den Bewerbern in Dialogformaten
  • Reduzierung der Fehleranfälligkeit durch deutlich verringerte Form-lastigkeit

Qualitäts-/Innovationsimpulse

  • Effektive Neutralisierung innovationsfeindlicher Fehlanreize
  • Qualitätsförderung und Sicherung durch ein ausgereiftes Wertungs-system mit maximalem Differenzierungspotential
  • Optimale Förderung und Ausnutzung von Innovationsimpulsen durch neuartigen Konzept- und Innovationsabschnitt

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