Neue Wege in der Bedarfsprüfung: Integrale Bedarfs- und Strukturanalyse im Rettungsdienst (iBSA)
Wie bereits berichtet ergibt sich aus den Entscheidungen des OVG Schleswig und des OVG Münster zunehmend die Forderung nach einer Reduktion der öffentlichen Vorhaltung zugunsten von potentiellen Genehmigungsempfängern. Für entsprechende Auseinandersetzungen müssen sich die Rettungsdienstbehörden jetzt wappnen. Dabei rückt auch die Bedarfsprüfung und -planung wieder verstärkt in den Focus.
Es sind daher neben den klassischen Fragen der reinen Bedarfsplanung zugunsten der öffentlichen Vorhaltung verstärkt die Schnittstellen zu Genehmigungen außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes in den Blick zu nehmen, wenn man sich nicht dem Vorwurf einer fehlerhaften weil unwirtschaftlichen oder gar rechtswidrigen Bedarfsplanung ausgesetzt sehen will. In Nordrhein-Westfalen verpflichtet bereits das Gesetz zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob vorhandene und wohl auch zukünftige Genehmigungsempfänger bereits in die Bedarfsplanung zu integrieren sind. Diese Rechtslage hat wiederum das OVG Schleswig dazu inspiriert, das eigene Landesrettungsdienstgesetz so auszulegen, dass nun auch in Schleswig-Holstein die Reduktion der öffentlichen Vorhaltung zu Gunsten von privaten Genehmigungsinhabern in Betracht kommt und daher grundsätzlich auch bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen ist.
Diese Entwicklungen haben wir zum Anlass genommen, zusammen mit unserem CIVITAS Institut GmbH eine innovative und umfassende Bedarfsplanung zu entwickeln. Wir freuen uns daher, dass wir Ihnen in der bewährten Kombination aus rechtlichen, wirtschaftlichen und ingenieurtechnischen Leistungen nun auch eine komplette Bedarfsplanung für Ihren Rettungsdienstbereich anbieten können.
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Integrale Bedarfs- und Strukturanalyse im Rettungsdienst (iBSA)
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