Neue Möglichkeiten unter Anwendung der Bereichsausnahme

Mit der Bereichsausnahme juristisch baden gehen – oder ohne Bereichsausnahme politisch Prügel bekommen? Für viele Aufgabenträger muss sich aktuell die berühmte Wahl zwischen Skylla und Charybdis gefühlt zwischen diesen beiden Extremen bewegen. Gibt es einen Ausweg, einen dritten Weg?

Ja: Mit dem Vergabe-Dialogprozess geben wir Ihnen ein effektives sicherheitspolitisches Gestaltungsinstrumentarium an die Hand, mit dem trotz der Ausnutzung der Privilegierungsmechanismen der Bereichsausnahme nicht nur möglichen innovationsfeindlichen Fehlanreizen entgegengewirkt, sondern darüber hinaus auch ein innovatives Bewertungssystem aufgerichtet werden kann. Mit diesem System können die mit dem klassischen Vergabe Rechtsregime verbundenen strukturellen Defizite in der qualitativen Dynamik überwunden werden. Damit behalten Sie als Aufgabenträger das Heft in der Hand – ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf die Qualität des Rettungswesens werden zudem noch gestärkt.

Sie heben damit bisher verborgene Qualitäts- und Innovationspotentiale bei gleichzeitiger größtmöglicher Rechtssicherheit: Denn auch und gerade im Falle einer Nichtanwendung des Vergaberechts sind Risiken aus dem EU-Primärrecht, dem EU-Beihilferecht, dem Verfassungsrecht und auch dem Landesrecht im Blick zu behalten. Denn über diese Risiken kann die Bereichsausnahme selbst bei günstiger Entwicklung nicht hinweghelfen. Mit dem Vergabe-Dialogprozess stellen wir Ihnen die richtigen Leitplanken zur Neutralisierung dieser Risiken zur Verfügung. Damit erreichen Sie größtmögliche Rechtssicherheit unter gleichzeitiger Ausnutzung der Spielräume zur Verfahrensvereinfachung.

Mehr erfahren Sie durch Klick auf diesen Link:
Rettungsdienst-Vergaben 3.0 – Der Vergabe-Dialogprozess

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